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Informatives und Aktuelles
Die Tendenz des Staates, mehr Geld zu fordern, geht Hand in Hand mit einer ihm gleichfalls eigenen Tendenz, es zu verschwenden.
Cyril Northcote Parkinson
Wissenwertes aus der Welt der Steuern und Abgaben                                                                                            
Ab dem 02. August finden Sie uns an unserer neuen Adresse! Das Steuerbüro Förster bezieht sein neues Domizil in der Berliner Allee 130 in 13088 Berlin. Damit bleiben wir in Berlin Weißensee und sitzen ab dem 02. August in schöneren und zentraler gelegenen Räumen - direkt an der Berliner Allee. so können wir unsere Dienstleistungen für Sie noch effizienter erbringen und freuen uns schon darauf, Sie demnächst in unseren neuen Räumen begrüßen zu können. Besonders freut uns, dass wir dann noch mehr Platz für sie haben. Der Blick aus unseren Fenstern geht dann direkt hinüber auf den Weißensee und den wunderschönen Park.
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Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber müssen ab 2010 Identifikationsnummer eintragen (16.11.2009) Ab dem Jahr 2010 müssen Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer eines Angestellten im Lohnkonto erfassen und auf der Lohnsteuerbescheinigung vor der Übermittlung an das Finanzamt eintragen. Nur noch in Ausnahmefällen reicht die Angabe der eTIN aus. Arbeitgeber können dazu die Identifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege anfordern. Diese Anfrage ist erst ab April 2010 möglich. Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31.10.2010 akzeptiert die Finanzverwaltung Lohnsteuerbescheinigungen deshalb noch ohne Eintrag der Identifikationsnummer nur unter Angabe der eTIN.
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